Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland – anders als in den Niederlanden – verboten. Dort ist diese zulässig, wenn Patienten, die keine Aussicht auf Heilung haben und unerträglich leiden, mehrfach ihren entsprechenden Willen bekunden. Nach einem richterlichen Urteil soll es in den Niederlanden künftig auch erlaubt sein, Demenzkranke zu töten, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt
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