Volker Schnurrbusch, Parlamentarischer Geschäftsführer und medienpolitischer Sprecher der AfD im Kieler Landtag, begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, in der es die Rundfunkbeitragspflicht erstmals vom Vorhandensein von Empfangsgeräten abhängig macht: „Seit Einführung des Rundfunkbeitrags spielte es keine Rolle, ob man die öffentlich-rechtlichen Sender empfangen kann oder will – zahlen musste man immer. Ersteres hat sich mit
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