Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehreren Verfassungsbeschwerden stattgegeben, die gegen das Aufkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) anhängig waren. Laut der heute verkündeten Entscheidung sei es verfassungswidrig, „dass die Bundesregierung und der Bundestag es unterlassen hatten, dagegen vorzugehen, dass die EZB in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse weder geprüft noch dargelegt
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