Jörg Nobis: „Ein Sieg für die AfD!“
Das Verwaltungsgericht Köln hat heute in einem Eilverfahren einem Antrag der AfD stattgegeben, dass der Verfassungsschutz die AfD bis auf weiteres weder als „Verdachtsfall“ einordnen noch beobachten darf. Darüber hinaus darf der Verfassungsschutz weder direkt noch indirekt öffentlich behaupten, die AfD würde beobachtet. Der Verfassungsschutz hatte vor dem Verwaltungsgericht im Rahmen einer Stillhaltevereinbarung zugesichert, dass
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