Das Landgericht Kiel hat der Beschwerde des Parlamentarischen Geschäftsführers Volker Schnurrbusch stattgegeben, mit der er sich gegen die Durchsuchungen gewendet hatte, die die Staatsanwaltschaft Kiel am 20. Juli 2017 in seinem Büro in der AfD-Fraktion und in seinem Wohnhaus durchgeführt hatte. In einer Pressekonferenz, die Volker Schnurrbusch dazu heute im Landeshaus gab, erklärte er: „Das
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