Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 4 des Neubaus der A 20 von der A 7 bis Wittenborn für rechtswidrig zu erklären, kommentiert der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Volker Schnurrbusch: „Es ist leider nur ein schwacher Trost, dass das Bundesverwaltungsgericht die Planfeststellung in ihren Grundlagen akzeptiert hat und lediglich einzelne Fehler im
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